Neben der Kontaktanbahnung im Freundes- und Bekanntenkreis ist das berufliche Umfeld heute die wichtigste Kontaktbörse in der nichtvirtuellen Welt. Was auf den ersten Blick schön zu sein scheint – man verbringt den ganzen Tag miteinander –, birgt beim genaueren Hinsehen ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial.

Abhängig oder bevorzugt?

Wenn einer der beiden Verliebten dem anderen Part vorgesetzt­ ist, sollten die Alarmsignale angehen. Denn zum einen stehen Abhängigkeiten im Raum, die ein sachliches, produktives Miteinander gefährden können­. Zum anderen kann im Team der Eindruck entstehen, dass die Beziehung zu einer Bevorzugung führt. Bevorzugungen gibt es im menschlichen Miteinander zwar immer, sie sind geradezu unausweichlich und können viele Gründe­ haben. Doch wenn Bevorzugungen aufgrund einer Liaison entstehen, tritt fast automatisch der bereits angesprochene Missgunstfaktor im Kollegen­kreis auf den Plan und erschwert das kollegiale Miteinander.

Man sollte sich das Problem einmal aus der Sichtweise des Mitarbeiters vergegenwärtigen, dessen Chefin mit seinem Kollegen zusammen ist: Wird der Kollege nicht bei der Urlaubsplanung bevorzugt, bekommt er womöglich die angenehmeren Arbeiten zugewiesen oder erhält gar ein besseres Gehalt? Wer nicht auf solche Gedanken kommt, ist entweder naiv oder ein Heiliger.

Sagen oder verschweigen?

Jedes Paar, das sich in der Firma findet, steht gleich am Anfang der Beziehung vor einer schwierigen Frage: Sagen wir es den Kollegen und den Vorgesetzten? Ein echtes Dilemma – wer die Beziehung verschweigt, lässt sich auf ein kräftezehrendes Versteckspiel ein. Wer sie öffentlich macht, riskiert womöglich Neid und Missgunst im Kollegenkreis oder die Versetzung in eine andere Abteilung. Denn so natürlich und naheliegend die Entstehung einer Liebesgeschichte am Arbeitsplatz auch erscheinen mag, so problematisch kann sie aus Sicht des Unternehmens sein. Generell erwarten Unternehmen, dass die Arbeitszeit von privaten Dingen freigehalten wird. Wenn ein Paar das hinbekommt, wird das Unternehmen keinen Anstoß daran nehmen. In bestimmten Paarkonstellationen aber kann es trotzdem zu speziellen Problemlagen kommen.

Das sagt das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist grundsätzlich sehr liberal, was die Duldung von Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz angeht. Arbeitsrechtlich relevante Eingriffe sind nur im Ausnahmefall erlaubt. Das bedeutet: Verliebte dürfen auch am Arbeitsplatz verliebt sein.

Es gelten folgende Regeln: