Mit dem Minijob-Manager
alles online erledigen

Die Minijob-Zentrale möchte Schluss machen mit dem Papierkram. Der neue Minijob-Manager steht sowohl gewerblichen Arbeitgebern als auch Privathaushalten zur Verfügung und soll vieles einfacher machen.

Arbeitgeber können den Minijob-Manager nutzen, um durch eine gesicherte Datenübertragung Nachrichten mit der Minijob- Zentrale auszutauschen oder Bescheinigungen anzufordern. Zudem können sie dort die angemeldeten und abgemeldeten Mitarbeiter einsehen. Hier werden Name, Versicherungsnummer, Personen- und Beitragsgruppe sowie Beginn und Ende der Beschäftigung abgebildet.

Für die elektronische Übermittlung von Beitragsnachweisen, Meldungen (An- und Abmeldung, Jahresmeldungen) ist der Minijob- Manager aber nicht vorgesehen. Eine Abrechnungssoftware oder maschinelle Ausfüllhilfe ersetzt er daher nicht.

Kostenlose Registrierung notwendig

Die Nutzung ist für Arbeitgeber kostenlos. In wenigen Schritten kann man sich für ein Benutzerkonto registrieren. Dieses kann dann von mehreren Mitarbeitern genutzt werden, um zum Beispiel das Postfach gemeinsam einsehen zu können. Mehrere Betriebsnummern können zurzeit leider noch nicht auf einem Benutzerkonto zusammengefasst werden. Auch muss aus technischen Gründen jede Betriebsnummer mit einer eigenen E-Mail-Adresse angemeldet werden.

Zentrale Stammdatendatei
für Arbeitgeber

Seit dem 01.07.2024 können Arbeitgeber alle für das Meldeverfahren notwendigen Stammdaten über eine Datei abrufen. Diese Variante der sogenannten Beitragssatzdatei wird im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes bei der ITSG geführt.

In der Datei geht es um Daten zur Durchführung der Melde-, Beitrags-, Bescheinigungs- und Antragsverfahren. Konkret sind das zum Beispiel die Betriebsnummern der Sozialversicherungsträger, aktuelle und historische Beitragssätze sowie Beitragsbemessungsgrenzen. Nicht dazu gehören jedoch personenbezogene Daten.

Um Ungenauigkeiten und Fehler zu vermeiden, werden die Daten tagesaktuell zur Verfügung gestellt. Für zurückliegende Zeiträume ist zudem von großem Nutzen, dass die enthaltenen Angaben auch für die vergangenen sechs Jahre vorgehalten werden. Die Datei steht im Internetangebot der ITSG für alle Stellen, die einen gesetzlichen Auftrag zur Teilnahme haben, frei zum Abruf zur Verfügung. Der Download umfasst immer eine Gesamtlieferung.

Der automatisierte Abruf der aktuellen Stammdaten ist zunächst optional und wird ab dem 01.01.2025 zum Standard. Dann müssen die für die Abrechnung notwendigen Daten, die zum Beispiel die Entgeltabrechnungsprogramme nutzen, aus dieser Datei stammen. Die Daten müssen vor jeder Echtabrechnung aktualisiert werden. Zeiterfassungssysteme und auch die elektronische Ausfüllhilfe sind von der verpflichtenden Nutzung ausgenommen. Denn damit wird keine Entgeltabrechnung im eigentlichen Sinne vorgenommen.