Berufliche Aus- und Weiterbildung:
Anspruch ausgeweitet
Neue Arbeitsinhalte, neue Technologien, neue Werkzeuge: Die Bundesregierung will mehr Jugendliche in Ausbildung bringen und Arbeitskräfte für die Arbeit von morgen fit machen. Zum 01.08.2024 hat sie den Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung ausgeweitet.
Die Arbeitswelt ist im Wandel. In manchen Regionen verschwinden ganze Industriezweige und neue Unternehmen siedeln sich an. In vielen Betrieben halten neue Technologien Einzug. Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, Beschäftigte und Auszubildende mit dem Weiterbildungsgesetz und der Ausbildungsgarantie sich fit zu machen, für die neuen Herausforderungen.
Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, allen jungen Menschen ohne Berufs- abschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen. Wer jedoch trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat seit Anfang 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen und Jobcenter können jungen Menschen – die etwa in Regionen wohnen, in denen es wenig Ausbildungsplätze gibt – eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten.
Bisher konnten nur sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche sowie Ausbildungsabbrechende eine außerbetriebliche Ausbildung antreten. Die Bundesregierung weitet den Anspruch nun aus. Eine außerbetriebliche Berufsausbildung findet bei einem Bildungsträger statt. Ziel ist jedoch, der Übergang in eine betriebliche Ausbildung. Sollte ein Wechsel klappen, sollen die Jugendlichen durch denselben Träger weiter betreut werden.