Gesundheit:
Schlaflos durch Energy-Drinks

Möglicherweise reichen schon wenige Dosen Energy-Drinks pro Monat aus, um den Schlaf zu stören: Eine große Studie aus Norwegen zeigt dosisabhängige Zusammenhänge zwischen Energy-Drinks und schlechter Schlafqualität sowie Schlaflosigkeit bei Studierenden. Hierüber informiert aponet.de, das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen, in einer Pressemitteilung.

Die landesweite Befragung von 53.266 Teilnehmenden im Alter von 18 bis 35 Jahren zeigt, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen der Menge an Energy-Drinks und weniger Stunden an Schlaf gab. Diejenigen, die täglich welche konsumierten, schliefen etwa eine halbe Stunde weniger als diejenigen, die nur gelegentlich oder gar keine Energy-Drinks tranken. Ähnliche negative Effekte gab es beim Einschlafen und nächtlichem Aufwachen. Die Studie ist im Fachblatt „BMJ Open“ veröffentlicht.

Bei täglichem Konsum litt etwa die Hälfte der Frauen unter Schlaflosigkeit (51 im Vergleich zu 33 bei gelegentlichem oder keinem Konsum) und mehr als jeder dritte Mann (37 im Vergleich zu 22 Prozent). Männer schliefen mehr als doppelt so häufig weniger als sechs Stunden pro Nacht, bei Frauen war die Wahrscheinlichkeit um 87 Prozent höher. Selbst bei denjenigen, die nur ein- bis dreimal im Monat einen Energy-Drink tranken, war ein erhöhtes Risiko für Schlafprobleme zu beobachten.

Der Konsum von Energy-Drinks unterschied sich nach Geschlecht: 50 Prozent der Frauen und 40 Prozent der Männer tranken nie oder selten Energy-Drinks, 3 Prozent der Frauen und 5 Prozent der Männer täglich.

Energy-Drinks werden als geistige und körperliche „Muntermacher“ vermarktet und sind bei jungen Menschen sehr beliebt. Sie enthalten im Schnitt 150 Milligramm Koffein pro Liter, außerdem Zucker, Vitamine, Mineralien und Aminosäuren in unterschiedlichen Mengen.

Fachkräfteeinwanderung:
Änderungen in Kraft

Am 01.03.2024 ist die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuerungen sollen es Menschen aus Drittstaaten erleichtern, in Deutschland zu arbeiten. Hierüber informiert die Bundesregierung in einer Pressemitteilung.

Mehr Menschen aus Drittstaaten, d.h. Ländern außerhalb der EU, können in Deutschland arbeiten, ohne die ausländische Berufsqualifikation hier anerkennen lassen zu müssen. Voraussetzung ist eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren und ein im Herkunftsland anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss. Das bedeutet weniger Bürokratie und kürzere Verfahren. Besonders Handwerksbetriebe und Mittelständler profitieren davon. Um Lohndumping zu verhindern, sind Mindestgehälter oder eine Tarifbindung des Arbeitsgebers vorgesehen.

Mit der zweiten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gilt seit 01.03.2024 zudem: