Versicherungsnummernachweis
statt SV-Ausweis

Der Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis) hat ausgedient. Zum 01.01.2023 ist er durch den Versicherungsnummernachweis abgelöst worden.

Neu eingestellte Beschäftigte sind nun nicht mehr verpflichtet, den Versicherungsnummernachweis bzw. dessen Vorgänger (den SV-Ausweis) vorzulegen. Stattdessen erfolgt im Rahmen der Meldeverfahren jetzt in jedem Fall, in dem einem Arbeitgeber keine Versicherungsnummer vorgelegt wird, automatisch eine Abfrage zur Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Antwort wird dann in der Regel automatisch im Abrechnungssystem gespeichert.

Hierzu muss der Arbeitgeber nach wie vor die Personaldaten einem amtlichen Dokument entnehmen und dies in den Entgeltunterlagen dokumentieren. Zur sicheren Zuordnung sind neben Namen und Geburtsdatum auch der Geburtsort und das Geburtsland anzugeben.

Pflegeversicherung:
Erziehungsaufwand ist zu berücksichtigen

Die Pflegeversicherungsbeiträge für Eltern dürfen nicht unabhängig von der Zahl der Kinder erhoben werden. Der Gesetzgeber ist daher nun verpflichtet, bis zum 31.07.2023 eine Neuregelung zu schaffen.

Zum Hintergrund: In der Entscheidung des BVerfG ging es um die Frage, ob eine Beitragsdifferenzierung in Abhängigkeit von der Kinderzahl geboten ist. Die Richter führten hierzu aus, dass es grundsätzlich in Ordnung sei, wenn in der Pflegeversicherung bei den Beiträgen zwischen kinderlosen und nicht kinderlosen Versicherten unterschieden werde (zuletzt am 01.01.2022 wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr auf 0,35 % angehoben). Jedoch sei es eine Ungleichbehandlung, wenn man innerhalb der Gruppe der Versicherten mit Kind(ern) nicht weiter differenzier­e.

Aufgrund der herausgestellten Missstände wurde der Gesetzgeber nun aufgefordert, für den Bereich der Pflegeversicherung bis zum 31.07.2023 eine Veränderung herbeizuführen. Allerdings muss sich diese nicht zwangsläufig auf die Beiträge auswirken. Denn, so die Richter, der Gesetzgeber hat auch die Möglichkeit, den geforderten Ausgleich durch Steuern zu finanzieren.