Liebe Leserinnen
und Leser,

nicht nur Rechengrößen, Termine und Grenzwerte haben sich verändert. Auch im Meldeverfahren hat sich wieder einiges getan. Wir informieren Sie daher über die elektronische AU-Bescheinigung (eAU), die elektronische Anforderung von Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos und über die Jahresmeldungen für die verschiedenen Sozialversicherungsträger. Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Ganz im Zeichen der Rentenversicherung steht ein weiterer Beitrag dieser Ausgabe. Unter anderem berichten wir über die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) und darüber, dass Bezieher einer vorgezogenen Altersrente seit dem 01.01.2023 unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Zum Beitrag

Viel Spaß beim Lesen dieser und aller weiteren Beiträge sowie ein gesundes neues Jahr wünscht Ihnen

Ihre bkk melitta hmr