Bereits im Juli letzten Jahres wurde das so genannte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung im Bundesgesetzblatt verkündet. Wesentliche Teile hieraus sind allerdings erst zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Mit den Neuregelungen verfolgt der Gesetzgeber u. a. das Ziel, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik weiterzuentwickeln, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Weiterbildung zu stärken. Nachfolgend ein Überblick.

Einführung eines Qualifizierungsgeldes

Zum 01.04.2024 wurde die neue Förderleistung „Qualifizierungsgeld“ eingeführt. Zielgruppe der Bewilligung des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeits­welt der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen können. Zu beantragen ist diese neue Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit.

Betriebliche Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind die Übernahme der Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber, ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft (20 Prozent der Beschäftigten, bei Betrieben mit unter 250 Beschäftigten 10 Prozent) und eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag, der die nachhaltige Beschäftigung im Betrieb und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes regelt.

Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird, die Beschäftigten in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist.

Das Qualifizierungsgeld wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatz in Höhe von 60 % beziehungsweise 67 % des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt, geleistet. Die Höhe und die leistungsrechtliche Ausgestaltung orientieren sich damit am Kurzarbeitergeld. Die Qualifizierung muss mindestens 120 Stunden umfassen, damit ein Anspruch auf das Qualifizierungsgeld entsteht.

Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit

2020 wurden Erstattungsmöglichkeiten bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit eingeführt. Ar­beit­gebern, die ihren Beschäftigten entsprechende Weiter­bildungen anbieten, erhalten die während der Kurzarbeit von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte und darüber hinaus in Abhängigkeit von der jeweiligen Betriebsgröße die Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet. Diese Regelung war nach – mehreren Verlängerungen – zuletzt bis zum 31.07.2023 befristet, wurde allerdings im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen erneut – bis zum 31.07.2024 – verlängert.

Ausbildungsgarantie und Berufsorientierungspraktikum

Um allen jungen Menschen, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen, wurde zum 01.04.2024 eine Ausbildungsgarantie eingeführt. Ziel ist es, die Berufsorientierung im Land zu verbessern. So haben aktuell rund 1,6 Millionen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung.

DIE NEUERUNGEN