Unternehmensgründer finden in Deutschland gute Rahmenbedingungen vor: eine hervorragende Infrastruktur, öffentliche Förderungen, fundierte Beratungsmöglichkeiten, den gesetzlichen Schutz geistigen Eigentums und die Wertschätzung für Innovationen. Für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit sind neben einer guten Geschäftsidee und betriebswirtschaftlichem Know-how allerdings auch Kenntnisse in der Sozialversicherung erforderlich.

Erste Schritte in die Selbstständigkeit

Steht das Konzept, ist die Finanzierung gesichert, die Frage der Rechtsform entschieden, sind die Räume angemietet, ist die Ware bestellt und läuft die Werbung auf Hochtouren, könnte eigentlich der Betrieb eröffnet werden. Aber da ist noch die „Bürokratie“, die mit zahlreichen Behördengängen für das Anmeldeprozedere verbunden ist. Folgendes ist zunächst einmal zu veranlassen:

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wagt, kann von der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Gründungszuschuss gefördert werden. Wer aber ohne große Finanzausstattung ein Unternehmen gründet, braucht in der Startphase eine Absicherung bei der Finanzierung des Lebensunterhalts und die soziale Sicherung. Der Gründungszuschuss kann insgesamt bis zu 15 Monate gezahlt werden.

Krankenversicherung

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind Selbstständige im Regelfall nicht krankenversicherungspflichtig. Oftmals haben sie jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu wählen oder eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Doch wo liegen die Unterschiede?

Gesetzlich oder privat versichert?

Sowohl in der GKV als auch in der PKV schließen sich Menschen zu Gemeinschaften zusammen, um einen gegenseitigen Risikoausgleich zu schaffen, zum Beispiel bei Krankheit. Die angebotenen Leistungen der GKV sichern unabhängig vom Einkommen für alle Mitglieder der Solidargemeinschaft ein gleich hohes Niveau der gesundheitlichen Betreuung.

Anders sieht es in der PKV aus. Hier richtet sich die Versicherungsprämie (Beitrag) nach dem finanziellen Risiko, das das PKV-Unternehmen durch den Abschluss des Versicherungsvertrags übernimmt. Soziale Aspekte und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers werden zunächst nicht berücksichtigt. Prämienbeeinflussend sind neben dem Leistungstarif noch besondere Risiken des Versicherungsnehmers, zum Beispiel Alter und Gesundheitszustand.

Bevor eine PKV abgeschlossen wird, prüft der Versicherer daher den Gesundheitszustand. Dabei gilt: Personen mit Vorerkrankungen haben es schwerer, überhaupt eine passende PKV zu finden. Generell führen Vorerkrankungen zudem zu höheren Kosten. Ebenfalls zu beachten: Mit fortschreitendem Alter steigen die Gesundheitsausgaben. Und gerade im Ruhestand können hohe Prämien zur PKV zu einem sehr großen Problem werden – zumal eine Rückkehr in die GKV nahezu ausgeschlossen ist.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung folgt in vielen Regelungen der Krankenversicherung. Dies gilt für Pflichtversicherte ebenso wie für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt: Wer gesetzlich krankenversichert ist – ob als Pflichtversicherter oder als freiwilliges Mitglied –, ist zugleich Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Im Gegensatz hierzu sind privat krankenversicherte Selbstständige dazu verpflichtet, zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Diese muss Leistungen vorsehen, die nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung vergleichbar sind.

Rentenversicherung und Altersvorsorge

Mit Ausnahme weniger pflichtversicherter Personen (z. B. Künstler, Lehrer, arbeitnehmerähnliche Selbstständige) sind Selbstständige für ihre Rentenabsicherung selbst verantwortlich. Eine besondere Regelung gilt für Handwerker. Sie sind pflichtversichert, sobald sie in die Handwerksrolle eingetragen sind.

Wer als Selbstständiger nicht per Gesetz der Rentenversicherung angehört, sollte eigenverantwortlich Altersvorsorge treffen. Selbstständige können dafür auch die gesetzliche Rentenversicherung wählen. So besteht die Möglichkeit, Leistungsansprüche zu erwerben beziehungsweise aufrechtzuerhalten. Selbstständige, die Pflichtbeiträge zahlen, können zudem eine staatliche Förderung („Riester-Rente“) nutzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, private Altersvorsorge zu treffen. Insbesondere für Selbstständige mit einer hohen Steuerbelastung kann sich die „Rürup-Rente“ lohnen.

Arbeitslosenversicherung

Durch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung sollen insbesondere Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie des Bezugs von Arbeitslosengeld vermieden oder verkürzt werden.

Auch Selbstständige können die Arbeitslosenversicherung beantragen („Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“), wenn sie in den letzten zwei Jahren vor der Existenzgründung mindestens zwölf Monate pflichtversichert waren oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezogen haben. Allerdings darf der Umfang der Tätigkeit nicht unter 15 Wochenstunden liegen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Unfallversicherung

Bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeitsstätte und zurück nach Hause sowie bei Berufskrankheiten tritt für Arbeitnehmer die gesetzliche Unfallversicherung an die Stelle der Krankenversicherung. Unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat, übernimmt sie zunächst unter anderem die Kosten für Arzt, Krankenhaus, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel.

Als Selbstständiger sind Sie nur im Ausnahmefall automatisch gesetzlich unfallversichert. Wollen Sie sich freiwillig versichern, können Sie dies bei der entsprechenden BG beantragen. Am besten sprechen Sie vor der Gewerbeanmeldung mit der für Sie zuständigen BG. Informationen zur Zuständigkeit gibt es bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 6050404 oder unter: dguv.de