Liebe Leserinnen
und Leser,

ein neues Abkommen regelt die Sozialversicherungsbestimmungen bei Telearbeit von Mitarbeitern, deren Wohnsitz nicht im Beschäftigungsstaat liegt. Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit sind neben einer guten Geschäftsidee und betriebswirtschaftlichem Know-how allerdings auch Kenntnisse in der Sozialversicherung erforderlich.
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Viel Spaß beim Lesen dieser und aller weiteren Beiträge wünscht Ihnen

Ihre bkk melitta hmr